Förderung der Bundesländer: Landesbanken und Programme für Bauherren
Von Manuel Digeronimo · 13. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die KfW ist nicht die einzige Adresse für günstiges Baugeld. Fast jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, und viele davon vergeben Darlehen oder Zuschüsse für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Programme unterscheiden sich stark: Manche richten sich nur an Familien mit kleinem Einkommen, andere stehen breiten Gruppen offen. Dieser Überblick zeigt den Stand im Oktober 2026, so weit er sich aus den Unterlagen der Förderbanken und der Förderdatenbank des Bundes belegen lässt.
Wie Landesförderung funktioniert
Die meisten Landesprogramme sind Teil der sozialen Wohnraumförderung. Sie haben deshalb Einkommensgrenzen, die sich am Wohnraumförderungsgesetz des jeweiligen Landes orientieren. Typische Bausteine sind:
- Zinsverbilligte Darlehen mit langer Zinsbindung, oft nachrangig im Grundbuch abgesichert.
- Zuschüsse oder Tilgungsnachlässe, häufig gestaffelt nach Kinderzahl.
- Ergänzungsdarlehen ohne Einkommensgrenze, die eher eine Finanzierungslücke schließen als echte Zinsvorteile bringen.
Wichtig für die Planung: Den Antrag musst du in vielen Ländern vor Baubeginn oder vor dem notariellen Kaufvertrag stellen, meist bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet ihn an die Förderbank weiter. Wer zuerst baut und dann fragt, geht in der Regel leer aus.
Die Förderbanken im Überblick
Die Tabelle fasst je Land den Programmtyp zusammen. Beträge und Zinssätze ändern sich laufend, prüfe vor dem Antrag immer die aktuelle Fassung bei der Förderbank.
| Land | Förderbank | Programmtyp für selbstgenutztes Eigentum (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank | Z15-Darlehen für Familien mit Kind: Zins für 15 Jahre auf 1,00 % verbilligt, mit Einkommensgrenze; mit KfW kombinierbar. |
| Bayern | BayernLabo | Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Darlehen bis 30 % der Kosten zu 0,5 % für 15 Jahre plus 7 500 Euro je Kind; daneben Zinsverbilligungsprogramm, seit April 2026 mit 5 000 Euro je Kind. |
| Brandenburg | ILB | Wohneigentumsförderrichtlinie 2026: zinsfreies Baudarlehen bis 230 000 Euro plus Zuschüsse, gilt bis Ende 2028. |
| Hamburg | IFB Hamburg | IFB-Eigenheimdarlehen Neubau für den Ersterwerb, Einkommensgrenze 75 000 Euro (1 Person) bzw. 100 000 Euro (2 Personen) zu versteuerndes Einkommen, plus 20 000 Euro je Kind; Richtlinie bis 31.12.2026. |
| Hessen | WIBank | Hessen-Darlehen Neubau: zinsverbilligtes Darlehen für den Ersterwerb, Vorrang für Haushalte mit Kindern, mit Einkommensgrenze. |
| Niedersachsen | NBank | Eigentumsförderung: Darlehen 20 Jahre zinsfrei, plus 10 000 Euro Zuschuss je Kind. |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK | Eigentumsförderung Neubau oder Kauf: Darlehen zu 0,5 %, für die niedrigere Einkommensgruppe mit Tilgungsnachlass. |
| Rheinland-Pfalz | ISB | ISB-Darlehen Wohneigentum mit Tilgungszuschuss von 5 bis 10 % für Haushalte bis 60 % über der Landeseinkommensgrenze; zusätzlich Darlehen Wohneigentum Universell ohne soziale Ausrichtung. |
| Saarland | SIKB | Eigentumsförderung: Darlehen zu 1,0 % fest, Tilgungszuschuss 5 % je Kind (max. 20 %), mit Einkommensgrenze. |
| Sachsen | SAB | Familienwohnen: zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80 000 Euro plus 10 000 Euro je Kind. |
| Sachsen-Anhalt | IB Sachsen-Anhalt | Seit Januar 2026 zinsvergünstigte Baudarlehen bis 100 000 Euro plus 25 000 Euro je Kind (max. 75 000 Euro), auch für Neubau. |
| Schleswig-Holstein | IB.SH | IB.SH Immo Eigentum: Ergänzungsdarlehen 15 000 bis 200 000 Euro mit festem Sollzins (Anfang Oktober 2026 z. B. 4,63 % bei 10 Jahren), nachrangig; nicht mit KfW 124 kombinierbar. |
| Thüringen | Thüringer Aufbaubank | Wohneigentum für Familien: Zuschuss von 5 % des Kaufpreises beim Ersterwerb, auch für Bauplätze; Richtlinie befristet bis 31.12.2026. |
| Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern | IBB, BAB, LFI | Für den Neubau selbstgenutzten Eigentums konnten wir kein aktuell gültiges Landesprogramm belegen. Frag direkt bei der Förderbank nach. |
Einkommensgrenzen: genau hinschauen
Die Einkommensgrenzen sind der häufigste Ausschlussgrund. Sie werden je nach Land sehr unterschiedlich berechnet:
- Manche Länder setzen das zu versteuernde Einkommen an, etwa Hamburg und Sachsen.
- Andere rechnen mit einem eigenen Gesamteinkommen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz, bei dem pauschale Abzüge vom Brutto gemacht werden. So arbeiten zum Beispiel Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
- Oft gibt es Stufen: Wer knapp über der Grundgrenze liegt, bekommt weniger Förderung. In Niedersachsen gibt es die Gruppen A bis C, in Rheinland-Pfalz liegen die Stufen bei bis zu 10 und bis zu 60 Prozent über der Grenze.
Die Zahlen werden regelmäßig angepasst. Die L-Bank hat ihre Grenzen zum 1. Januar 2026 geändert, Brandenburg hat seine bis Ende 2027 festgeschrieben. Nutze die Rechner der Förderbanken oder lass dich von der Wohnraumförderstelle deiner Kommune beraten, bevor du mit Förderung planst.
Weitere Bedingungen, die oft gelten
- Eigenkapital: Viele Programme verlangen einen Mindestanteil, etwa 7,5 % bei der NRW.BANK, 10 % bei NBank, ISB und SAB, 15 % beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Mehr dazu im Artikel Eigenkapital in der Baufinanzierung.
- Selbstnutzung und Bindung: Du musst das Haus selbst bewohnen, oft für 15 oder 20 Jahre.
- Kein vorhandenes Eigentum: Viele Programme fördern nur den Ersterwerb.
- Kosten- und Flächengrenzen: Sachsen begrenzt die Gesamtausgaben, Rheinland-Pfalz die Wohnfläche.
- Nebenkosten der Förderung: Bearbeitungsentgelte und laufende Verwaltungskostenbeiträge, zum Beispiel 0,5 % der Restschuld pro Jahr bei der NBank.
Kombination mit KfW-Krediten
Landesförderung und KfW schließen sich meist nicht aus. Die L-Bank erlaubt die Kombination mit KfW-Programmen ausdrücklich, die ISB ebenfalls bei ihrem Darlehen Wohneigentum Universell. In Sachsen ist eine KfW-Förderung beim Programm Familienwohnen in der Regel sogar einzubinden. Es gibt aber Ausnahmen: Das IB.SH-Ergänzungsdarlehen lässt sich nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombinieren, und die L-Bank schließt andere Landesprogramme aus. Welche KfW-Programme es 2026 gibt, steht im Artikel KfW-Förderung für den Neubau 2026.
Ein typischer Finanzierungsaufbau besteht aus drei Teilen: Landesdarlehen im nachrangigen Grundbuchrang, KfW-Kredit und ein Bankdarlehen für den Rest. Alle Geldgeber brauchen eine Grundschuld, deshalb müssen Rang und Auszahlung abgestimmt werden.
Beispielrechnung: Was ein Landesdarlehen bringt
Eine Familie mit zwei Kindern in Niedersachsen erfüllt die Einkommensgrenze der Gruppe A. Sie bekommt von der NBank ein Darlehen über 150 000 Euro und 20 000 Euro Zuschuss (10 000 Euro je Kind). Zum Vergleich steht ein Bankdarlehen zu angenommenen 4 % Sollzins. Vereinfacht gerechnet, mit jährlicher Tilgung:
| Posten (10 Jahre) | NBank-Darlehen | Bankdarlehen 4 % |
|---|---|---|
| Zinssatz | 0 % in den ersten 20 Jahren | 4 % |
| Tilgung | 2 % pro Jahr | 2 % anfänglich |
| Monatliche Belastung anfangs | ca. 313 Euro (Tilgung plus 0,5 % Verwaltungskosten) | 750 Euro |
| Zinsen bzw. Verwaltungskosten | ca. 6 825 Euro | ca. 53 190 Euro |
| Bearbeitungsentgelt | 1 500 Euro (1 %) | keins angenommen |
| Restschuld nach 10 Jahren | 120 000 Euro | ca. 113 190 Euro |
Die Kosten des Landesdarlehens liegen über zehn Jahre bei rund 8 330 Euro, beim Bankdarlehen bei rund 53 190 Euro Zinsen. Der Vorteil beträgt also rund 44 900 Euro, plus 20 000 Euro Zuschuss. Die Restschuld ist beim Landesdarlehen etwas höher, weil die Bank-Annuität mit der Zeit schneller tilgt. Das Bearbeitungsentgelt auf den Zuschuss (0,75 %) ist hier nicht berücksichtigt. Was die gesamte Monatsrate für dein Budget bedeutet, kannst du im Budgetrechner prüfen.
Quellen
- L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen), Konditionen gültig ab 09.10.2026, abgerufen am 13. Oktober 2026
- Förderdatenbank des Bundes: Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum, WFB 2023 geändert 01.12.2025, abgerufen am 13. Oktober 2026
- NRW.BANK: Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf, Richtlinienänderung 23.03.2026, abgerufen am 13. Oktober 2026
- NBank: Produktinformation Eigentumsförderung, Stand 01.07.2026, abgerufen am 13. Oktober 2026
- ISB Rheinland-Pfalz: Förderung von selbst genutztem Wohnraum (501, 502, 503), Stand 15.09.2026, abgerufen am 13. Oktober 2026
- Förderdatenbank des Bundes: Familienwohnen (Sachsen), Richtlinie vom 23.09.2025, abgerufen am 13. Oktober 2026
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Bauberatung. Zahlen und Regeln können sich ändern.
Über den Autor
Manuel Digeronimo plant und baut gerade selbst ein Einfamilienhaus. Aus diesem Projekt sind die Rechner und Planer von BetonBilanz entstanden. In den Artikeln schreibt er auf, was er dabei recherchiert und nachgerechnet hat. Mehr über BetonBilanz